AGB

§ 1 Geltungsbereich/Vertragsschluß

 

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

§ 2 Vertragsabschluss

 

(1) Die Preisangebote erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

(2) Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertages ist der Zeitpunkt, an dem bei uns die Druckdaten eingehen.

 

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen Auftraggeber und -nehmer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich durchzuführen.

 

§ 3 Preise, Preisänderungen

 

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

 

(2) Die Preise verstehen sich ab Werk.Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten kommen zum Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

 

(3) Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 11,90 (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.

 

(4) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.

 

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 29,75 (inkl. MwSt.) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.

 

(6) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Druckdaten bis zum vereinbarten Termin, ist bei der Zahlungsmodalität Kreditkarte eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 11,90 (inkl. MwSt.) zu zahlen. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.  

 

§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

 

(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder Email anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den vom Auftragnehmer angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte unserer Datenblätter sind definitiv zu beachten. Für abweichende Dateiformate (kein PDF) kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit der Daten, auch wenn es zu Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler gekommen ist, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

 

(2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Profi-Datencheck). Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

 

§ 5 Lieferzeiten, Liefergebiet 

 

(1) Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.

 

(2) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Aufraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

 

(3) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

 

(4) Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. 

 

§ 6 Gefahrenübergang – Versand

 

(1) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergegeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Abweichungen benötigen eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers.

 

(3) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.

 

§ 7 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln/Gewährleistung

 

(1) Hat der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er/sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

(2) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei: - geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, - geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, - geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages, - geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (= Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat); insbesondere bei Magazinen, Broschüren, Bücher mit Rückendraht- oder Ringösenheftung bis zu 3 mm vom Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu 3 mm vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1,5 mm vom Endformat), - geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden) und dem Endprodukt.

 

(3) Ein leichtes Aufbrechen der Farbe beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden, da verschiedene Farbaufträge der einzelnen Motive nicht in unserer Verantwortung liegen.

 

(4) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn das Material durch den Auftraggeber gestellt wurde.

 

(5) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.

 

(6) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

 

(7) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen.

 

(8) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.

 

(9) Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung durch uns ausgeschlossen, es sein denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.

 

(10) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

 

(11) Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

 

(12) Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

 

(13) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers kann der Auftraggeber unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.

 

§ 8 Haftung auf Schadenersatz

 

(1) Schadensersatzansprüche sind mit einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware durch den Auftragnehmer anzuzeigen.

 

(2) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Auftraggeber die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

 

(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollziehern – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.

 

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

 

§ 10 Zahlung

 

(1) Die Zahlung erfolgt per Barnachnahme, Vorauskasse, Sofortüberweisung oder PayPal. Bei Selbstabholung in Reinfeld (Holstein) steht die Barzahlung zur Verfügung. Bei Nachnahmelieferungen entsteht für den Standard- und Expressversand sowie für die Samstagszustellung eine zusätzliche Nachnahmegebühr in Höhe von € 6,84 (inkl. MwSt.). 

 

(2) Wird die Annahme unberechtigt verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadenersatzpauschale von € 15,00 netto. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware/der geschuldete Betrag aus dem Vertrag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.

 

(3) Soweit auf Grund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, wenn nicht andere schriftliche Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

 

(4) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis € 1.000,00 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

 

(5) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.

 

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

(7) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

(8) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

 

§ 11 Patente/Urheberrechte/Marken

 

(1) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes/die gelieferten Daten stammt/en vom Auftraggeber.

 

(2) Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers, wie in § 12 (1) benannt, ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich den Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.

 

(3) Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen Paragraphen übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder: (a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente usw.) beschafft oder (b) den Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.

 

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

 

Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

 

§ 13 Copyright

 

(1) Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

 

(2) Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind in schriftlicher Form möglich.

 

§ 14 Geheimhaltung

 

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

 

§ 15 Daten und Auftragsunterlagen

 

(1) Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.

 

(2) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten (siehe § 9).

 

(3) Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 19,04 (inkl. MwSt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.

 

(4) Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen können nicht zurück gesendet werden.

 

(5) Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdiensten, Versicherung) zu übermitteln.

 

§ 16 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

 

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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